Logi-Vent Registrations

Anmeldung

Nach Erhalt Ihrer Anmeldung übersenden wir Ihnen automatisch die Anmeldebestätigung inkl. Rechnung über die Teilnahmegebühr. Die Anmeldung wird durch schriftliche Bestätigung seitens der Kongressorganisation verbindlich.

Die Teilnehmerzahlen für die Veranstaltung sind begrenzt. Die Plätze werden in der Reihenfolge der Zahlungseingänge vergeben. Die Anmeldung wird durch schriftliche Bestätigung seitens der Kongressorganisation verbindlich.

Zertifizierung

Die Zertifizierung wird bei der Ärztekammer Hessen beantragt.

Stornierung

Eine Stornierung der Teilnahme bzw. ein Nichterscheinen zur Veranstaltung befreit ausdrücklich nicht von der Zahlungsverpflichtung der im Anmeldeformular ausgewiesenen Teilnahmegebühren und ggf. sonstiger dort genannter Kosten. Später können keine weiteren Erstattungen geleistet werden. Alle genannten Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer.

Bitte beachten Sie, dass wir im Falle einer Rechnungsänderung oder Rechnungskorrektur eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 50,- Euro erheben.

Haftung

Die Firma Logi-Vent GmbH sowie die genannten Gesellschaften treten in jedem Fall nur als Vermittler auf und haftet nicht für Verluste, Unfälle oder Schäden an Personen und Sachen, gleich welchen Ursprungs. Mündliche Nebenabsprachen sind unverbindlich, sofern Sie nicht schriftlich bestätigt werden.

Höhere Gewalt

Verhindern oder erschweren unvorhergesehene politische, wirtschaftliche oder sonstige allgemein unter dem Begriff der Höheren Gewalt zusammengefasste Ereignisse die Durchführung oder den Ablauf der Veranstaltung, so kann daraus das Sponsor Unternehmen bzw. der Teilnehmer dem Veranstalter oder der Ausstellungsleitung gegenüber keine Ersatzansprüche egal welcher Rechtsgrundlage geltend machen.

Versicherung

Jeder Aussteller bzw. Teilnehmer hat für Schäden, die er selbst oder von ihm beauftragte Dritte, gleich aus welchem Grund, an Ständen, am Eigentum oder am Leben und Besitz Dritter verursachen, aufzukommen. Da der Veranstalter oder die Ausstellungsleitung und sein Personal nicht für die Güter der Aussteller haften, weder für die Zeit während sich die Güter auf dem Ausstellungsareal befinden, noch während des Zu- und Abtransportes, wird den Ausstellern empfohlen, entsprechende Versicherungen abzuschließen. Der Veranstalter bzw. der Ausstellungsorganisator übernimmt keine Obhutspflicht für Ausstellungsgüter und schließt jede Haftung für Schäden egal welcher Ursächlichkeit aus - gleiches gilt für Diebstahl, Raub etc..

Vorbehaltlich Änderungen.